Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://www.wirtschaft-neumarkt.de
Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1).Erforderliche Änderungen der Website werden schnellstmöglich vorgenommen. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:
Wir sind bemüht, unsere redaktionellen Inhalte möglichst barrierefrei zu gestalten. Texte werden klar strukturiert, verständlich formuliert und nach aktuellen Standards veröffentlicht. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte (z. B. ältere Beiträge, eingebettete Medien oder externe Inhalte) nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.
Unsere PDF-Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt. Bei älteren oder externen Dateien kann die vollständige Barrierefreiheit noch nicht gewährleistet sein. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte haben, stellen wir Ihnen die Informationen gerne in geeigneter Form zur Verfügung.
Diese Erklärung wurde am 12.01.2026 erstellt.
Diese Erklärung beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission).
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.01.2026 überprüft.
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit können Sie sich an die EDV im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. wenden.
Alternativ können Sie eine E-Mail an edv@landkreis-neumarkt.de senden.
Ansprechpartner für Barrierefreiheit:
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
02-EDV
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Web: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.