Hier können Sie alle weiteren Informationen zur gewerblichen Regionalförderung und der digitalen Antragstellung finden.
In der Oberpfalz gelten aktuell abweichend folgende Mindest-Investitionsgrenzen für die gewerbliche Regionalförderung:
- In Räumen mit besonderem Handlungsbedarf: 200 T€
- In Räumen ohne besonderen Handlungsbedarf: 250 T€